1. Teil – Die Polizei hat immer Recht?! Funk im Auto.

Heutzutage zeigt sich unsere zeitgemäße Polizei ganz kultursensibel und lässt sich von 14 jährigen Mädchen krankenhausreif prügeln. Als Teil des interkulturellen Dialogs lässt sich eine Polizeistreife in Berlin auch gern mal von testosterongefluteten Mitbürgern anhalten, weil das Polizeiauto nach ihrem Empfinden zu langsam fuhr, um ebenfalls eine Abreibung in Empfang zu nehmen, selbstverständlich mit abschließender Pöbelei. Natürlich muss ein Polizist dann auch einen gerechten Ausgleich erhalten. Diesen Ausgleich bietet der deutsche Michel in seiner berühmten Ergebenheit. Hier kann ein Polizist wieder ein Polizist sein: das große Wort führend bei schweren Straftaten wie 5 km/h zu schnell fahren oder schlimmen Verbrechen wie mit einem Reifen auf dem Bordstein stehen; ganz so wie wir das selbstgefällige Auftreten oftmals in verschiedenen TV-„Dokus“ bewundern dürfen.

Nach dem demokratischen Prinzip musste nun auch ich einen Beitrag leisten und mich mit einer verachtungswürdigen Entgleisung den amtlichen Belehrungen fügen, einfach schuldig sein und bezahlen.

Mein Vergehen: „Amateurfunk im PKW“

Amateurfunk im PKW praktiziert – eine Tathergangsbeschreibung

Nun, wie man der Einleitung hoffentlich anmerkt, bin ich etwas „not amused“. Auf dem Heimweg von der Arbeit habe ich, wie in den letzten 20 Jahren auch, ein Funkgespräch auf einer 2m-Direktfrequenz geführt. Ein 5er BMW scharwenzelte um mich herum, bis er sich schließlich vor mich setzte. Es war eine Zivilstreife die mich nun anhielt. Vor mir stieg ein kleiner Mann aus dem großen BMW, bäumte sich auf und pumpte seinen Oberkörper mit einem kräftigen Atemzug auf, um mit stolzer Brust an meine Fahrertür heranzutreten. Mit harschem Ton erklärte er mir mein Vergehen: ich hätte mit einem Funktelefon telefoniert. Daraufhin bin ich aus dem Auto ausgestiegen und habe aus meiner Jackentasche mein Funktelefon gefingert. Ich erklärte, dass dies mein Funktelefon ist, und das, womit ich gesprochen habe, ein Amateurfunkgerät sei. Die Antwort des zivilen Aufpassers verblüffte mich ein wenig. Er meinte, dies wäre ihm egal. Er hätte mit seinen Dienst-Adleraugen „Telefonie ähnliche“ Bewegungen gesehen.

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Gegendarstellung unerwünscht und selbstverständlich grundsätzlich falsch.

Wissend, dass es Zeitverschwendung ist, habe ich dennoch versucht meinem Gegenüber klar zu machen, dass ich nicht telefoniert, sondern lediglich mein Amateurfunkgerät benutzt habe. Ich zeigte ihm das FT1DE und machte behutsam darauf aufmerksam, dass ich das Gerät von vorne besprochen und es nicht ans Ohr gehalten hatte. Es war nicht nur Zeitverschwendung, sondern offensichtlich auch sowas wie Beamten-Beleidigung. Das Auftreten des zivilen Polizisten wurde nun noch vehementer und bestimmter. Ihm sei das alles egal, ich habe telefoniert – basta!

Darauf entspann sich sinngemäß folgender Dialog.

Ich: Könnten Sie in Ihrer Anzeige bitte erwähnen, dass ich behaupte ein Amateurfunkgerät zu nutzen?

Zivil-Polizist: Das werde ich auf keinen Fall tun.

Ich: Aber dann habe ich ja sicher keine Chance vor Gericht.

Zivil-Polizist: Stimmt, aber das ist nicht mein Problem.

Ich: Das ist aber nett, vielen Dank!

Nach meinem Empfinden fühlte sich der zweite anwesende Polizist in Zivil nicht besonders wohl in seiner Haut. Man könnte meinen, ihm wäre die Szenerie ein wenig unangenehm. Ein Eindruck der täuschen kann. Zumindest zogen sich der kleine und der viel größere Polizist zur Dienstbesprechung ins Dienst-KFZ zurück. In mir keimte die Hoffnung auf, dass der Große den Kleinen zu Besinnung bringt, gleichzeitig schämte ich mich für meinen realitätsfernen Gedankengang. Die sich schämende Gehirnhälfte sollte rechtbehalten.

Für mich ist dieses erfrischende Auftreten, die aggressive sowie rechthaberische Vehemenz gegenüber den Menschen, die nicht nur den 5er BMW brav bezahlen, komplett unverständlich. Ich bin mir eigentlich sicher, dass die beiden Beamten mehr als ein Toastbrot und eine Schaufel Wüstensand im Kopf haben. Daher weiß ich einfach, dass ihnen der Fehler definitiv aufgefallen ist. Jedoch wollten sie mir unbedingt die Anzeige reindrücken und es mir zusätzlich schwer machen. Ob es das Ego war, oder die leeren Kassen in Berlin kann ich nicht sagen.

Den „Strafbefehl“ habe ich bereits erhalten. Der Widerspruch ist formuliert und zugestellt, obwohl ich auch hier um die Aussichten weiß. Aber ich versuche es, weil dieser Vorfall schlichtweg eine riesengroße Sauerei ist.

Amateurfunk-im-Auto-Polizei

Den Widerpruch zur Sache habe ich formuliert und übermittelt:

Der Polizeipräsident in Berlin
Referat Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldeinziehung
12660 Berlin

Betrifft: Aktenzeichen xy-ungelöst

gegen Ihren Bußgeldbescheid vom 04.06.2014 erhebe ich hiermit fristgerecht Widerspruch.
Ich beantrage hiermit folgende Beweiserhebungen:

  • zeugenschaftliche Äußerungen der Polizeibeamten PK „Hurvinek“ und POK „Spejbl„, wobei hier insbesondere darauf einzugehen ist, welche Art von Gerät ich hier verwendet haben soll und welche Äußerungen ich am Ort dazu getroffen habe. Ferner ist ausführlich darauf einzugehen, ob und weshalb die Beamten hier das von mir verwendete Amateurfunkgerät einem Mobiltelefon im Sinne des § 23 StVO gleichsetzten. Zeuge: Markus E.
  • Videomitschnitte und Fotos soweit gefertigt.
  • Aufnahme einer zeugenschaftlichen Äußerung von Herrn XY mit Adresse

Weiterhin beantrage ich beiliegendes Foto als Beweis im Verfahren aufzunehmen. Dieses Foto zeigt das von mir verwendete Gerät. Das Foto wurde im Beisein der Beamten noch am Kontrollort gefertigt. Weitere Einlassungen zur Sache werde ich zu gegebener Zeit abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Zum Abschluss möchte ich noch von einer kleinen Begebenheit berichten, die sich einige Woche vorher zugetragen hatte. Während einer der Blitzer-Marathons, wurde auch ich angehalten. Der uniformierte Polizist meinte ebenfalls mich beim telefonieren erwischt zu haben. Aber ich war wieder beim funken auf 2m. Ich wies den Beamten freundlich auf das Amateurfunkgerät hin, darauf der Polizist: „aha, mhhh – okay, dann ändere ich meinen „Tatvorwurf“ in nicht angeschnalltes Fahren“ Meine Antwort: „stimmt – Schach matt“

Dies war der erste Teil. Über den weiteren Verlauf werde ich zeitnah berichten.

Teil 2 – “Amateurfunk im PKW” – Finale

21 Kommentare

  1. Hallo Ron,

    da haben wohl zwei Herren Langeweile gehabt. Ich denke mit den Fotos und dem feinen Widerspruch hast Du sehr gute Karten. Ein Fall für die Rechtsschutzversicherung.
    Wenn noch der QSO Partner als Zeuge aussagt wird es für die Herren echt schwer.
    Vielen Dank für diese Erlebnisbericht und viel Glück.
    Freue mich auf Teil 2 dieser Soap.
    73 Tom

  2. Hallo Tom,

    nach meinem Wissen, MÜSSEN die Damen und Herren Bußgeldeinzieher nun den Zeugen anhören. Ich selbst schätze meine Chancen ehr schlecht ein. Mir fällt es schwer zu glauben, dass die „Gegenseite“ bereit ist den Fehler einzugestehen. Aber ich lasse mich gern überraschen. Unabhängig davon wie sich diese Geschichte entwickelt, ich werde hier berichten.

    73 Ron

  3. Moin Ron,

    man kann auch normaler Weise in DL feststellen welche Sim Karten auf Dich registriert sind.Und die brauchst Du ja wohl zum Telefonieren.Somit ist man in der Lage beim Provider einen Verbindungsnachweis anzufordern.Wenn Du nicht telefoniert hast , sollte sich das auch anhand
    dieser Daten feststellen lassen.
    Oder reicht es das Telefon (evtl. ne Spielzeugausführung:–)) wie ne Wasserpistole) an´s Ohr zu halten.Es geht doch wohl um den Tatbestand des Telefonierens.ODER ??
    Mir wollte mal einer der Ordnunghüter erklären ich dürfe es (das Telefon) während der Fahrt nicht mal in die Hand nehmen.Auch nicht am ausgestreckten Arm , bei mir nachgemessen ca. 60 cm vom Ohr entfernt.
    Hab zum Funken im Auto auch noch ne´Geschichte.
    Ein anderes Mal mehr

    Gruss Burghard
    DH7Ulx

  4. Das mit dem Verbindungsnachweis hatte ich auch als Idee im Kopf. Allerdings stehen dort doch nicht die eingehenden Verbindugnen drauf, oder?

  5. Hallo Ron,

    ich drück dir die Daumen. Mit Polizisten diskutieren ist wie mit einem Sack Reis reden. Er hört zu, aber verschwendete Energie. Wenn die auf ihren Diensteid schwören, dass dein Auto pink ist, dann ist es pink, auch wenns schwarz ist.
    Ich wurde in Berlin mal mitm Laser mit 57km/h gemessen (Toleranz schon abgezogen). Mein Tacho zeigte aber gerade mal 57km/h an. Als ich also, naiv wie ich war, mit dem Uniformierten diskutiere, dass das nicht sein kann. Wagte ich es zu behaupten, dass ich sogar nach Tacho mit 60km/h ohne geblitzt zu werden, an Blitzern vorbei gefahren bin. Seine Erklärung: Der Film war dann wohl voll. *Facepalm* Ich sollte Lotto spielen, wenn ich es schaffe, immer nur an Blitzern vorbei zu kommen, wo gerade der Film voll ist. ;-)
    Es hat zwar „nur“ 10€ gekostet, aber da kommste nicht an.

    73 de Oliver / OE7REH

  6. Hallo Tom.

    Da kann man wieder einmal sehen wie unwissend die Polizisten in dl sind. Das Funken zählt nicht unter telefonieren, aber sicher hatte dieser Polizist nur schlechte Laune und wollte dir nur eins auswischen.

    mfg Jens DH4JK aus dem schönen Ostfriesland an der Nordsee.

  7. So wie ich andere Artikel von Ron kenn, würde ich sagen, wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus. Kein Wunder wenn man hört, daß die Gerichte überbeschäftigt sind….
    Wer sich ein ft1de leisten kann, der kann auch das Bußgeld zahlen…..

  8. Hallo.
    Ein gleicher Fall ist mir ebenfalls passiert. Ich habe dies bis vor Gericht bringen müssen weil selbst die Bußgeldstelle Viehzucht (zuständig für Bayern) der Meinung war das die Benutzung eines Funkgerätes Bußgeld behaftet ist. Vor Gericht konnten die Polizisten keine Angaben zu dem benutzten Gerät mache, weil sie mich nicht gestoppt haben. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Ironie der ganzen Sache! Strafe 80€ und damals 1 Punkt. Das Einstellen hat mich 150 Selbstbeteiligung gekostet! Nur das ich Recht bekomme. Könnte noch mehr so Geschichten berichten. Manchmal ist das hinnehmen billiger …

  9. Noch eine Anmerkung zu den Vorschreibern!
    1. Ist es der Tatbestand der Aufnahme eines Mobiltelefons. Allein das in die Hand nehmen ist verboten. Sonst wäre das SMS/WhatsApp oder sonstige Dienste zu nutzen ja erlaubt.
    2. Nur weil sich jemand ein teures Funkgerät zusammen gespart hat, heißt es nicht das ich mir jede Strafe gefallen lassen muss. Ich selbst besitze ein Kenwood TH-D 92 E und bin kein Grösus!
    Ein bisschen Anstand sollte hier jeder besitzen der meint ein Kommentar hier zu hinterlassen müssen. Ansonsten kann man auch getrost sein gesülze auf Klopapier schreiben und dies als solches benutzen dies nützt allen.

  10. Hmmm dann frage ich mich, wenn der Fahrer der Zivilstreife während der fahrt, oder auch im stand bei laufendem Motor zum Funkgerät greift, um verbindung mit der Zentrale auf zu nehmen, sich dann auch strafbar macht???

    Also wenn es danach geht, Junge Junge….. da kommt was zusammen an Bußgelder, Taxi, Busse, Polizei, Feuerwehr und und und…

    mfg DO5SAS

  11. Ich hoffe, man legt hier nicht nur Widerspruch ein, sondern auch Beschwerde über die illegale Maßnahme dieser offensichlich inkompetenten Sherrifs.
    Immerhin hätte man sofort bei der nächste Polizeidienststelle eine Anzeige gegen die beiden Polizeibeamten erstatten müssen und sofort einen Rechtsanwalt einschalten sollen.
    Ich würde es auf einen Prozess ankommen lassen und die beiden wie zwei Idioten hinstellen.

  12. Es ist für die Polizei beschähmend, wenn man sich in den Gestzlichkeiten nicht auskennt und begangene Fehler nicht eingesteht ! Ich würde alles tun um diese Polizisten , auch vor Gericht, mit ihrem fehlerhaften Wissen bloßzustellen. Es ist nunmal so, dass das Funken im Pkw erlaubt ist und eine Hafu kein Telefon ist.
    73,

  13. vielleicht hätte man den Polizisten mal ermuntern sollen, vorzuführen, wie man mit dem Teil (angeblich) telefonieren kann. ;-)

  14. Funkgeräte fallen bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht unter das Handy-Verbot.

    Aufgrund der differenzierten Beurteilung, z. B. dass beim Funk im Gegensatz zum Mobiltelefon kein psychischer Druck besteht, sofort antworten zu müssen, andere Bedienfunktionen vorhanden sind etc., wurde es abgelehnt, Funkgeräte in das Verbot mit einzubeziehen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, Polizei, usw.) und auch nicht der Amateurfunk betroffen.

    Unseren Mitgliedern empfehlen wir, neben ihrer Genehmigungsurkunde diese Ausführungen für evtl. Kontrollen im Fahrzeug mitzuführen.

    Christina Volmer, Juristische Verbandsbetreuung DARC e.V.

    Dieser Text ist im Mitglieder-Service-Bereich unter Juristische-Verbandsbetreuung der DARC Homepage, http://www.darc.de zu finden.

  15. Es wäre noch zu klären was der oder die Angestellten einer GESmbh.von Dir wollten.
    So ein kleiner Angestellter einer Firma die sich Polizei nennt hat Dir überhaupt nichts zu befehlen.Dazu gibt klasse Videos auf Youtube wo man sieht was passiert wen man einfach nur hart bleibt.

  16. Wenn es hart auf hart kommt bez des Funkgeräts als Autotelefon:

    Es ist anzunehmen, das die entsprechenden Herren den Gesetztestext kennen, spätestens wenn man Sie auf den Unterschied Funkgerät und Telefon hinweist (konnen Sie ja nachlesen)

    §164 StGB
    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Somit gehört der anzeigende Polizist selbst auf die Anklagebank

  17. hallo, kann das alles nicht nachvollziehen, in meiner AFU-Lizenz (Rückseite) steht dass ich eine AFU Station mobil und portable betreiben darf unter der Vorlage meiner Lizenz mit PERSO, hatte bisher noch keine Probleme mit POL-Kontrolle.

  18. Hallo zusammen,
    ich wurde mal angehalten weil ich dito angeblich telefoniert habe.
    Wie sich aber unschwer erkennen ließ hatte ich einen Rasierer und kein Telefon in der Hand.
    Nachdem beim besten Willen kein Gesetz zu finden war das das Rasieren im Auto verbietet wurde der Gnade halber von einer entsprechenden Bestrafung abgesehen.

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